Der wundersame Wandel Waldenburgs (BZ vom 06.11.2025)

In der Basellandschaftlichen Zeitung vom 6. November 2025 wurde über die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Waldenburg berichtet. Doch was genau beinhaltet dieser «wundersame Wandel»?

Zunächst gilt es zu unterscheiden, wie ein Finanzfehlbetrag abgebaut wird: Einerseits kann dies durch operative Verbesserungen erfolgen – also durch Einsparungen bei den Ausgaben oder durch höhere Einnahmen. Andererseits kann eine Gemeinde auch vorhandenes Anlagevermögen, beispielsweise Liegenschaften, veräussern.

Letzteres halte ich für die ungünstigere Variante. Zwar wird der Fehlbetrag dadurch kurzfristig oder mittelfristig reduziert, doch gleichzeitig schrumpft das Anlagevermögen. Sind einmal alle Liegenschaften verkauft, fehlt im Notfall ein finanzielles Polster. Werden Sparbemühungen zudem durch einen Verzicht auf den Unterhalt der Infrastruktur erreicht, kommt die Rechnung meist zeitverzögert – und erfahrungsgemäss mit noch höheren Kosten.

Die Finanzlage bleibt also angespannt. Der Zeitungsartikel sollte nicht dazu verleiten, anzunehmen, das Finanzproblem sei gelöst. Im Gegenteil: Eine Gemeinde mit kleinem Anlagevermögen verliert an finanzieller Handlungskraft, da weniger Sicherheiten vorhanden sind und damit auch die Kreditwürdigkeit sinkt.

Der im Budget 2026 ausgewiesene Ertragsüberschuss von CHF 451’370 entsteht vor allem durch den Verkauf der Abdankungshalle (geplant zu CHF 250’000 – sofern sich ein Käufer zu diesem Preis findet) sowie durch optimistische Prognosen bei den Steuereinnahmen natürlicher Personen und erhöhte Finanzhilfen des Kantons. Basierend auf meinen Berechnungen – unter Berücksichtigung der effektiven Einnahmen der letzten sieben Jahre, angepasst um Teuerung und Steuersatzerhöhung – dürften die Steuereinnahmen jedoch rund CHF 80’000 tiefer ausfallen als budgetiert. Damit könnte das tatsächliche Rechnungsergebnis deutlich vom Budget abweichen.

Zudem wirft die Ankündigung von Steuersenkungen ab 2029 Fragen auf. Offenbar wurde das Abstimmungsergebnis zur Abschaffung des Eigenmietwerts in der Finanzplanung nicht berücksichtigt. Der Wegfall des Eigenmietwerts – auf Bundesebene ab 2028, im Kanton Basel-Landschaft wohl ab 2029 – wird die Steuereinnahmen der natürlichen Personen spürbar mindern. Bei gleichbleibenden Ausgaben trotzdem Steuersenkungen zu versprechen, ist – gelinde gesagt – ambitioniert.

Ich hoffe für die Gemeinde – und insbesondere für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, dass sich dieses Wunder realisieren lässt. Realistischer wäre aus meiner Sicht jedoch, sich verstärkt auf Einsparungen bei den beeinflussbaren Ausgaben zu konzentrieren. Dort bestehen weiterhin Möglichkeiten, ohne den Unterhalt zu vernachlässigen. Leider fanden entsprechende Anträge meinerseits an den letzten Gemeindeversammlungen keine Mehrheit.

So bleibt am Ende nur der Trost: Die Hoffnung stirbt zuletzt.