Antrag auf Verwaltungsfusion

Antrag an den Gemeinderat gemäss § 68 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GemG)

Aufnahme von schriftlichen Anfragen zwecks Verwaltungsfusion und Verhandlungsaufnahme bei vorhandenem Interesse

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

In Anbetracht der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Waldenburg und der Notwendigkeit, Ressourcen effizienter zu nutzen und Kosten zu senken, stelle ich folgenden Antrag:

Antrag

  1. Schriftliche Anfrage an umliegende Gemeinden:

    Der Gemeinderat Waldenburg wird beauftragt, eine Vorlage zu meinem Antrag auszuarbeiten (§ 68 Abs. 4 GemG) und an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Abstimmung vorzulegen. Verzichtet der Gemeinderat auf eine Vorlage, so kann er nach § 68 Abs. 4 GemG an einer der nachfolgenden Gemeindeversammlungen meinen Antrag zur Erheblichkeitserklärung unterbreiten.

    Wird der Vorlage oder der Erheblichkeitserklärung mehrheitlich zugestimmt, so soll der Gemeinderat die umliegenden Gemeinden, insbesondere die Gemeinde Oberdorf innerhalb eines Monats nach Annahme schriftlich anfragen, ob Interesse an einer Verwaltungsfusion besteht.

  2. Verhandlungen bei positivem Interesse:

    Sollte eine oder mehrere dieser Gemeinden Interesse an einer Verwaltungsfusion bekunden, wird der Gemeinderat Waldenburg verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten Verhandlungen mit den interessierten Gemeinden aufzunehmen. Dabei sind zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission beratend hinzuzuziehen.

  3. Zielsetzung:

    Ziel einer möglichen Verwaltungsfusion ist es:

    • Synergien zwischen den Gemeinden zu nutzen,

    • Einsparpotenziale zu realisieren, und

    • die finanziellen Belastungen der Gemeinde Waldenburg zu reduzieren.

    Angesichts der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde ist die Besetzung und Besoldung einer Gemeindeverwalterstelle (Lohnklasse 8–12) als auch einer Stell-vertretungsstelle nicht länger tragbar.

  4. Demokratische Legitimation:

    Nach Abschluss eines Verwaltungsfusionsvertrages ist dieser den Souveränen der beteiligten Gemeinden zur Abstimmung vorzulegen.

Begründung

Die Aufnahme von Gesprächen über eine mögliche Verwaltungsfusion sowie deren erfolgreicher Abschluss können langfristig tragfähige Strukturen geschaffen werden. Dies würde nicht nur zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Gemeinde Waldenburg beitragen, sondern auch eine professionelle und effiziente Verwaltung sicherstellen.

Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme und Traktandierung meines Antrages, gemäss den gesetzlichen Vorschriften (§ 68 Abs. 5 GemG).

Eingereichtes Dokument